Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen Lieferungen, Leistungen und Angebote der A•S•Aktuell AG, Bonn (DE), Zweigniederlassung Spreitenbach, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Ge-schäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Die Geschäftsbedin-gungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss 1. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen verpflichten uns erst, nachdem wir sie schriftlich bestätigt haben. Kundenbestellungen binden uns – auch in laufender Geschäftsverbindung – erst nach Annahme durch schriftliche Bestätigung; für uns tätige Vermittler sind nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben. 2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen 1. Alle Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versand und Umsatzsteuer, die gesondert berechnet werden. Preisangaben behalten für mindestens vier Monate ihre Gültigkeit. 2. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
§ 4 Lieferzeit 1. Lieferfristen verstehen sich „ab Werk“. Sie beginnen mit der Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere der Herstellung der Fertigungsvoraussetzungen des Bestellers. Tagesfristen beinhalten Arbeitstage. 2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, kann uns der Besteller eine angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf wesentlicher Pflichtverletzung beruht, und sind auf 5% des Bestellwerts begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt bei Vereinbarung kaufmännischen Fixgeschäftes. Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
§ 5 Gefahrübergang 1. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. 2. Die Versandart bleibt uns überlassen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung auf dessen Kosten durch eine Transportversicherung eindecken.
§ 6 Gewährleistung 1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. Art. 201 OR voraus. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind unter Beachtung 10-tägiger Frist nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern; mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Sofern die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen; gegebenenfalls ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. 3. Formatangaben bezeichnen Circa-Maße. Größenabweichungen von bis zu 5% von Formatangaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Korrespondenzen sind nicht mangelhaft. 4. Liefermengen von Stickemblemen können gegenüber den Bestellmengen um bis zu 15% abweichen, ohne dass ein Mangel vorliegt. Entsprechendes gilt für geringfügige Farbabweichungen gegenüber Mustern oder Voraufträgen. 5. Bestickte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. 6. Lieferkosten für Warenrücksendungen an A•S•Aktuell AG trägt der Auftraggeber. Nicht frei gemachte Pakete o.ä. werden von uns nicht angenommen. Wenn die Ware bereits an Endkunden weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt wurde, gehen die dafür anfallenden Kosten für das Zusammenführen der beanstandenden Ware zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Rechte Dritter, Mitarbeiterhaftung 1. Werden aufgrund von Angaben oder Unterlagen des Bestellers Rechte Dritter verletzt, etwa Urheberrechte oder Warenzeichen, ist der Besteller verpflichtet, uns von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen. 2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, ohne dass wir damit vom Vertrag zurücktreten. 2. Der Besteller ist zum Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt im Innenverhältnis alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Anwendbares Recht 1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Aarau. Wir sind auch berechtigt, das Wohnsitzgericht des Bestellers anzurufen. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Spreitenbach. 3. Es gilt das Recht der Schweiz; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen